Das Sterbewerk*_Episode #021 ‘Zu dick, zu breit, zu schwer.’

So sehr lange ist es doch noch gar nicht her, da habe ich in meinem Sterbewerk_001 berichtet, wie Oma Fleischklops Dank der MES letztlich problemlos durch die schmale Wohnzimmertür in der WBS 70 passte.
Diese Idee habe ich jetzt ausgereift und in Serie umgesetzt.

Den letzten Kick lieferte die ARD-Sendung defacto „Zu dick, zu breit, zu schwer – XXL-Leichen“. Zwar schon vom letzten Jahr, aber gut Ding will halt Weile haben. Besonders gut Ding auch schon mal besonders gut Weile.

Movero XXS (Prototyp)

Movero XXS (Prototyp)

Jetzt also steht das damals noch anfällige MES in voller Größe, voller Schönheit und den Kinderschuhen entwachsen vor mir. MOVERO XXS – der Mobile Verbrennungs-Ofen XXS. Samt aller Vorteile, die sich der ebenfalls ach so mobile Bestatter um Mitternacht beim Kundenbesuch wünscht. Vorbei sind die Zeiten, wo Angehörige gerade Verstorbener lange und länger auf das endlich um die Ecke biegende Bestattungsfahrzeug warten mussten, nur weil der Bereitschaftsdienst-habende zweite Kollege erst am anderen Ende der Stadt abgeholt werden wollte, vorbei sind auch die Zeiten, als teure Daimler-Umbauten durch die engen Zufahrten im grünauen Leipzig sich an die Hauseingänge heranpirschten. Jetzt erfüllt der Smart-Bestatter endlich alle Anforderungen, denn Platz ist in der kleinsten Stadtkutsche, auch im 2,69-Meter-langen oder besser –kurzen smarten, hängerlosen Dienstwagen. Die Krönung von allem dürfte jedoch der Umstand sein, dass Marko* oder Stefan* oder wer auch immer und ab sofort allein, also wirklich ganz allein, sozusagen ohne zweiten Mann, bereitschaften und abholen.
Künftig wird vor Ort mobil eingeäschert. Ungeachtet „zu dick, zu breit, zu schwer“.

Den mobilen Verbrennungs-Ofen MOVERO, hier in der Schrankversion XXS, gibt es noch bis Monatsende zum absoluten Hammerpreis, vorzugsweise für berechtigte Bestatter. Wenn Sie uns nicht verraten, schenken wir ihnen obendrauf bis zum Ende des Einführungszeitraums auch noch die Mehrwertsteuer. Summa summarum fast geschenkt.
Zugreifen, kann ich da nur sagen. Die Gelegenheit kommt so schnell nicht wieder.

Abschließend noch der Hinweis, dass einer Abgabe an Privatpersonen nur im Ausnahmefall zugestimmt wird. Hierzu müssen überzeugende familiäre Gründe vorliegen. Unverträglichkeiten zwischen Familienmitgliedern oder finanzielle Engpässe und die nachfolgende Möglichkeit, testamentarische Verfügungen einzulösen sind legitim und werden in aller Regel anerkannt.
*Namen möglicherweise geändert.

Für Ihre Vermutung auf Satire im vorstehenden Artikel lesen Sie bitte das Impressum auf der Packungsbeilage und fragen Sie weder Ihren Arzt noch Apotheker. Vertrauen Sie Ihrem gesunden Menschenverstand. Wozu eine gute Story durch Recherche kaputt machen (Eddie Clontz).
(c)casus. 2013


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