Das Aus einer Hundertjährigen.
Seit ca. 100 Jahren sind Samenspenden möglich. Gesetzlich geregelte Samenspenden wohlgemerkt.
Seit ebendieser Zeit wird dem potentiellen Spender versichert, dass sein gespendetes Erbgut anonym verwaltet und die Klardaten nicht veröffentlicht werden. Noch heute steht dies schwarz auf blau auf den offiziellen Webseiten u.a. bei -> Harald Clemens (samenbank-samenspende.de).
Diese Garantie ist seit gestern und dem Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Hamm so gut wie nutzlos.
Im Umkehrschluss heisst das wohl, staatliche, staatlich betriebene, staatlich genehmigte und staatlich geförderte Einrichtungen müssen sich an vertraglich gebundene Zusagen nicht halten?
Vorstellbar wäre ein Richterspruch gewesen, dass ab sofort Anonymität nicht weiterhin zugesichert wird, weil nach Ansicht der Hammer Richter das Wissen um die persönlichen Wurzeln schwerer wiegt als das vertraglich fixierte Recht des Spenders. Doch die Herren formulierten ihr nicht zur Revision zugelassenes Urteil so, dass die Rechtsauffassung von 1976 rückwirkend annulliert wird.
Was bedeutet das für die eingetragenen und aktiven Spender?
Bei einem Rechtsanspruch auf das Wissen um den biologischen Verursacher ist bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen auch ein Unterhaltsanspruch einklagbar, denkbar bis hin zu Erbansprüchen. Der klagende Sprößling einer alleinerziehenden Mutter hat es da einfach, alle anderen fechten zunächst die Vaterschaft des sozialen Papas an und klagen diese beim biologischen Erzeuger ein.
Was könnte die Richter bewogen haben, den offiziell gelisteten Samenspendern druchschnittlich 15 Kinder (auf Deutschland bezogen) ins Kuckucksnest zu legen?
Mit Sicherheit ist es nicht die Sorge um das Persönlichkeitsrecht der Klagekinder, denn gleichzeitig wird das parallele Recht der Spender mit Füßen getreten.
Naheliegend ist in Anbetracht der überlasteten Sozialstrukturen das Anzapfen einer weiteren Geldquelle. Sollten die bisherigen nicht-biologischen Familienväter wegen Abstieg in untere Sozialschichten beim Unterhalt ihrer Kinder ausfallen und der Staat muss einspringen (Jugend-HartzIV z.B.), so können jetzt in direkter Linie die biologischen Väter finanzielll beteiligt werden.
Was also interessiert mich mein Geschwätz von gestern? Das Geld von heute ist mir lieber!
Wohl bekomms Mutter Staat!
(c)casus.2013
Foto: Quelle unbekannt.
Entdecke mehr von cc_blog
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.