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Vor einem Jahr mussten bei einem US-amerikanischen Luftangriff 23 afghanische Zivilisten sterben, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren; so das offizielle statement. Aus Sicht der Beduinen waren sie jedoch zur richtigen Zeit am richtigen Ort, sie wollten in ihrem Dorf gemeinsam beten. In der
New York Times schreibt jetzt ein beteiligter Offizier, dass die Soldaten, die aus sicherer und gesicherter Distanz den Einsatz des Hubschraubergeschwaders zu überwachen hatten, mit Dutzenden Meldungen gleichzeitig überfordert waren, die von der unbemannten Drohne gesendeten Bilder “auf die Schnelle” falsch interpretierten und somit die Zivilisten als Bedrohung ansahen. Als Hauptgrund für das “Versagen” wird die Informationsflut genannt, die sich das amerikanische Militär besorgt und offenbar nicht gleichschnell verarbeiten kann.
In der NYT wird der genannte Offizier anonym zitiert: “Across the military, the data flow has surged; since the attacks of 9/11, the amount of intelligence gathered by remotely piloted drones and other surveillance technologies has risen 1,600 percent. On the ground, troops increasingly use hand-held devices to communicate, get directions and set bombing coordinates. And the screens in jets can be so packed with data that some pilots call them “drool buckets” because, they say, they can get lost staring into them.“
Wie ordnen wir zu diesen Fakten jetzt das wahrscheinliche Einknicken der FDP inklusive der Bundesjustizministerin ein, die noch vor Tagen erklärten “Wir sollten nicht ohne Anlass die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger speichern.” (Westerwelle im Hamburger Abendblatt) und die gestern lt. netzpolitik.org erklärten “…Um die interne Zuordnung der IP-Adressen für Bestandsauskünfte auch rückwirkend zu ermöglichen, sollen die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, die Internetverbindungsdaten für sieben Tage zu speichern. Im Klartext bedeutet das: Leutheusser-Schnarrenberger schlägt eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen vor.”
Das Vokabular “grundrechtsschonend” rückt damit wissentlich vom Grundsatz der Unschuldigkeitsvermutung ab, was grundrechtsverbindlich vorgeschrieben ist.
Es bleibt dabei, die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ist grundgesetzwidrig!
Grafik: unbekannt. Quelle: http://is.gd/1s4yDS
Wer Freiheit für Sicherheit opfert, wird niemals frei sein. (Benjamin Franklin)
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